Sonderregelung endet: Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II wieder erforderlich

Der Gesetzgeber hat im Zuge der Corona-Pandemie ein Sozialschutzpaket beschlossen, das den Zugang zur Grundsicherung erleichtert. Eine dieser Sonderregelungen endet am 30. August 2020.

Weiterbewilligungsantrag wieder notwendig
Kundinnen und Kunden des Jobcenters Frankfurt müssen derzeit keinen Weiterbewilligungsantrag auf Arbeitslosengeld II stellen. Für Bewilligungszeiträume, die in der Zeit vom 31. März 2020 bis einschließlich 30. August 2020 enden, werden die Leistungen automatisch weiter bewilligt. Diese Regelung läuft zum 30. August 2020 aus.

Das Jobcenter Frankfurt verschickt deshalb seit dem 20. Juli 2020 Schreiben an alle Leistungsbeziehenden, deren Arbeitslosengeld II ab dem 31. August 2020 endet. Die Weiterbewilligungsanträge müssen rechtzeitig in den Jobcentern eingehen, bevor das Arbeitslosengeld II ausläuft. Eine Verlängerung ohne erneute Antragstellung ist nicht mehr möglich. Die Antragsunterlagen können auch bequem online übermittelt werden.

Sonderregelungen zur Vermögensprüfung und Übernahme der Kosten der Unterkunft bis 30. September 2020 verlängert
Die Regelungen zur vereinfachten Vermögensprüfung und zur Übernahme der Kosten der Unterkunft gelten bis zum 30. September 2020. Bei einer vereinfachten Vermögensprüfung prüft das Jobcenter das Vermögen nur dann, wenn es „erheblich“ ist. „Erheblich“ ist ein Vermögen, wenn es für das erste Haus-haltsmitglied 60.000 Euro sowie 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmit-glied übersteigt.

Für alle Neu- und Weiterbewilligungsanträge, die ab dem 1. Oktober 2020 gestellt werden, gelten die bisher bekannten Regeln der Grundsicherung: Die Jobcenter prüfen, ob Vermögen vorhanden ist und ob die Kosten der Unterkunft angemessen sind. Notwendige Nachweise fordern die Jobcenter bei den Kundinnen und Kunden an.

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Job-Turbo

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