Die Regelbedarfe sind Pauschalen und dienen der Sicherung des Lebensunterhalts. Sie umfassen Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (Strom), Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens, wie eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.
Leistungen für Mehrbedarfe
Für besondere Lebenssituationen besteht ein Anspruch auf einen Mehrbedarf, der zuzüglich zum Regelbedarf gewährt wird. Im Regelfall müssen Leistungen für Mehrbedarfe nicht gesondert beantragt werden. Die Ansprüche werden bei Vorlage der entsprechenden Nachweise von Amts wegen geprüft.
Folgende Mehrbedarfe können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt werden:
Mehrbedarf für werdende Mütter
Mehrbedarf für Alleinerziehende
Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung
Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
Mehrbedarf für unabweisbare, besondere Bedarfe in Härtefällen
Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung
Einmalige Leistungen
Das SGB II sieht in folgenden Fällen eine einmalige Sonderleistung vor:
Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt und Babyerstausstattung
Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
Seit dem 1. Januar 2025 hat das Jobcenter Frankfurt sein Telefon-Servicecenter eingestellt. Kund:innen werden gebeten, Ihre Anliegen direkt über die bekannten Telefonnummern Ihrer Ansprechpersonen in der Leistungssachbearbeitung oder in der Arbeitsvermittlung zu klären. Diese Nummern sind in den jeweiligen Schreiben des Jobcenters Frankfurt enthalten.
Das Jobcenter Frankfurt verwendet keine E-Mails mehr zur Bearbeitung von Anliegen. Digitale Anfragen können nur über www.jobcenter.digital eingereicht werden.