Alle Kinder und Jugendliche sollen mitmachen können.
Mit dem Antrag auf Leistungen nach dem SGB II ist automatisch ein Antrag auf Bildungs- und Teilhabeleistungen für Ihre Kinder gestellt. Schicken Sie uns einen Nachweis über die Ausgaben.
Finanzielle Unterstützung für das Bildungs- und Teilhabepaket gibt es für:
Ausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung
Mehrtägige Fahrten mit der Schule oder Kindertageseinrichtung
Geld für Schulmaterial (erhalten Sie jeweils im August und Februar)
Schülerbeförderung (wenn die Schule mehr als 3 km vom Wohnort entfernt ist und kein vorrangiger Leistungsträger vorhanden ist)
Nachhilfe für Schüler:innen (Antrag erforderlich)
Zuschuss zur Mittagsverpflegung in der Schule und Kindertageseinrichtung
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (nur für Kinder und Jugendliche 0-17 Jahre) z. B. Unterricht in künstlerischen Fächern, Vereinsbeiträge oder Freizeiten mit anderen Kindern oder Jugendlichen