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Wohnen in Frankfurt

Die Leistungen nach dem SGBII enthalten auch die Kosten für Miete und Heizung (keinen Strom, dieser muss aus dem Regelbedarf gezahlt werden).

Unangemessene Unterkunftskosten werden in der Regel bei Neuantragstellung innerhalb der ersten 12 Monate anerkannt. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen (Übersicht angemessener Bruttokaltmieten).  Im Anschluss an diese Karenzzeit erfolgt ein Kostensenkungsverfahren.

Die Karenzzeit kann unter besonderen Umständen entfallen. Soweit die tatsächliche Bruttokaltmieten, über der 1,5-fachen angemessenen Bruttokaltmiete liegt, kann in der Regel maximal dieser Betrag in der Karenzzeit übernommen werden.

Lassen Sie sich von uns gerne beraten.

 Sie können im Bedarfsfall Leistungen zur Erstausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten  beantragen.

Sie haben Mietschulden?
Dann wenden Sie sich bitte an die im Link genannte Stelle:

Hilfen zur Wohnungssicherung

Sie möchten eine öffentlich geförderte Wohnung oder Wohngeld beantragen?
Dann wenden Sie sich bitte an die im Link genannte Stelle:

Amt für Wohnungswesen

Sie haben kein Dach über dem Kopf und wissen nicht wohin?
Dann wenden Sie sich bitte an die im Link genannte Stelle:

Hilfen bei Wohnungslosigkeit

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Flyer: Nutzen Sie den kostenlosen Stromspar-Check

Formular Mietangebot

Hier können Sie das Formular Mietangebot herunterladen:

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Informationen für Vermietende

Hier können Sie Informationen für Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausverwaltungen herunterladen:

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Übersicht angemessener Bruttokaltmiete

Hier können Sie die aktuelle Übersicht zu den angemessenen Bruttokaltmieten herunterladen:

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Amt für Wohnungswesen

Das Amt für Wohnungswesen bietet Hilfen und Service rund um die Wohnung: Wohnen ist ihr Thema.

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Alles auf einen Blick:

Termine, Bescheide, Anträge und Postfach.

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