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Wohnen in Frankfurt
Das Bürgergeld enthält auch die Kosten für Miete und Heizung (keinen Strom, dieser muss aus dem Regelbedarf gezahlt werden).
Die Angemessenheit der Wohnung wird nach 12 Monaten geprüft. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen (Übersicht angemessener Bruttokaltmieten). Das gilt nicht für Heizkosten, die von Beginn an nur im angemessenen Umfang gewährt werden.
Sind die Kosten für Ihre Wohnung höher als die der Übersicht der angemessenen Bruttokaltmieten, bezahlt das Jobcenter nur für eine bestimmte Zeit die tatsächliche Miete. Hierzu erhalten Sie alle Informationen von Ihrem zuständigen Jobcenter.
Sie können im Bedarfsfall Leistungen zur Erstausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten beantragen.
Sie haben Mietschulden?
Dann wenden Sie sich bitte an die im Link genannte Stelle:
Sie möchten eine öffentlich geförderte Wohnung oder Wohngeld beantragen?
Dann wenden Sie sich bitte an die im Link genannte Stelle:
Sie haben kein Dach über dem Kopf und wissen nicht wohin?
Dann wenden Sie sich bitte an die im Link genannte Stelle:
Formular Mietangebot
Hier können Sie das Formular Mietangebot herunterladen:
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Informationen für Vermietende
Hier können Sie Informationen für Vermieterinnen und Vermieter sowie Hausverwaltungen herunterladen:
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Übersicht angemessener Bruttokaltmiete
Hier können Sie die aktuelle Übersicht zu den angemessenen Bruttokaltmieten herunterladen:
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Amt für Wohnungswesen
Das Amt für Wohnungswesen bietet Hilfen und Service rund um die Wohnung: Wohnen ist ihr Thema.
Alles auf einen Blick:
Termine, Bescheide, Anträge und Postfach.