Wohnen in Frankfurt

Die Leistungen nach dem SGBII enthalten auch die Kosten für Miete und Heizung (keinen Strom, dieser muss aus dem Regelbedarf gezahlt werden).
Unangemessene Unterkunftskosten werden in der Regel bei Neuantragstellung innerhalb der ersten 12 Monate anerkannt. Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen (Übersicht angemessener Bruttokaltmieten). Im Anschluss an diese Karenzzeit erfolgt ein Kostensenkungsverfahren.
Die Karenzzeit kann unter besonderen Umständen entfallen. Soweit die tatsächliche Bruttokaltmieten,
über der 1,5-fachen angemessenen Bruttokaltmiete liegt, kann in der Regel maximal dieser Betrag in der Karenzzeit übernommen werden.
Lassen Sie sich von uns gerne beraten.
Sie können im Bedarfsfall Leistungen zur Erstausstattung für die Wohnung inkl. Haushaltsgeräten beantragen.
Sie haben Mietschulden?
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