
Antrag auf finanzielle Grundsicherung
Für einen Antrag auf finanzielle Grundsicherung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Nachweise über Ihre finanzielle Situation
Der Antrag auf finanzielle Grundsicherung ist in Ihrem zuständigen Jobcenter erhältlich. Dort erhalten Sie das Antragsformular und weitere Anlagen.
Sie können den Antrag und die Anlagen auch von der Seite der Arbeitsagentur herunterladen. Dort finden Sie auch Ausfüllhinweise und das „Merkblatt SGB II“, das viele wichtige Informationen rund um die finanzielle Grundsicherung und Ihre Rechte und Pflichten enthält.
Die Ausfüllhinweise und das Merkblatt SGB II liegen in verschiedenen Sprachen vor.
Der Weiterbewilligungsantrag erhalten Sie rechtzeitig von Ihrem Jobcenter zugesandt. Sie können den Weiterbewilligungsantrag auch von der Seite der Arbeitsagentur herunterladen. Hinweise zum Ausfüllen erhalten sie in den Ausfüllhinweisen, die in mehreren Sprachen erhältlich sind.
Sie möchten einen Antrag auf Bürgergeld stellen? Diese Checkliste erklärt, welche Nachweise neben dem Antrag selbst üblicherweise vorgelegt werden müssen. Die Aufzählung ist nicht abschließend, da je nach Ihrer individuellen Lebenssituation weitere Nachweise erforderlich sein können.
Bitte beachten Sie außerdem, dass eine Entscheidung über Ihren Bürgergeldantrag und die gegebenenfalls damit verbundene Auszahlung von Geldleistungen erst erfolgen kann, wenn dem Jobcenter Frankfurt am Main alle hierzu erforderlichen Nachweise vorliegen.
Nachweise für persönliche Angaben
- Personalausweis oder
- Gültiger Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Aufenthaltstitel oder Fiktionsbescheinigung (je nach Staatsangehörigkeit)
- Nachweis Krankenkassenzugehörigkeit und Rentenversicherungsnummer
- Lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate von jedem Konto, das von Mitgliedern der Bedarfsgemeinschaft geführt wird. Dies gilt z.B. auch für PayPal-Konten sowie Konten von Kreditkarten.
Je nach Lebenssituation außerdem:
- Heiratsurkunde, Geburtsurkunde Kind/Kinder
- Bei Kindern über 15 Jahre: Aktuelle Schulbescheinigung
- Bei nichtehelichen Kindern: Geburtsurkunde und Vaterschaftsanerkenntnis
- Scheidungsurteil
- Unterlagen zu Unterhaltsansprüchen - wenn noch keine Unterhaltsregelung besteht:
- Nachweis über die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder die Beantragung von Unterhaltvorschuss für das/die Kind/er
Nachweise für Wohnen und Heizung
Wenn Sie zur Miete wohnen:
- Mietvertrag
- Mietbescheinigung
- Nachweis über die Höhe der Heizkosten
Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus besitzen:
- Nachweise zum Eigentum (Kaufvertrag mit Grundbuchauszug, Bescheinigung Ihres Kreditinstituts über evtl. Belastungen mit zugehörigem Tilgungsplan, Bescheid über Grundbesitzabgaben, Nachweis über Mieteinnahmen etc.)
Nachweise für Einkommen
Bei Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit:
- Arbeitsvertrag- oder Ausbildungsvertrag
- Lohnabrechnungen der letzten drei Monate
- Nachweis für den Zufluss des Einkommens (der konkrete Kontoauszug, der den Einkommenszufluss ausweist oder die von dem Arbeitgeber ausgefüllte Einkommensbescheinigung)
- Kündigungsschreiben oder eine Erklärung zur Arbeitsaufgabe
Bei Einkommen aus selbständiger Tätigkeit:
- Unterlagen, die mit Ihrer selbständigen Tätigkeit in Verbindung stehen (Gewerbeanmeldung, Gesellschaftsvertrag und -beschlüsse, Bilanzen, Gewerberaummietvertag, Aufstellung zu Kredit- und Darlehensverträgen, Kontoauszüge (mind. die letzten 3 Monate) des Geschäftskontos bzw. aller vorhandener Geschäftskonten etc.)
Nachweise für Vermögen
- Nachweise zu vorhandenem Vermögen (Fahrzeugbrief(e), Sparbücher, Sparverträge, für die Altersvorsorge bestimmte Anlageformen, Nachweise über Wertanlagen wie Aktienfonds, Kryptowährungen etc.)