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Antrag auf finanzielle Grundsicherung
Für einen Antrag auf finanzielle Grundsicherung benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular
- Nachweise über Ihre finanzielle Situation
Der Antrag auf finanzielle Grundsicherung ist in Ihrem zuständigen Jobcenter erhältlich. Dort erhalten Sie das Antragsformular und weitere Anlagen.
Sie können den Antrag und die Anlagen auch von der Seite der Arbeitsagentur herunterladen. Dort finden Sie auch Ausfüllhinweise und das „Merkblatt SGB II“, das viele wichtige Informationen rund um die finanzielle Grundsicherung und Ihre Rechte und Pflichten enthält.
Die Ausfüllhinweise und das Merkblatt SGB II liegen in verschiedenen Sprachen vor.
Der Weiterbewilligungsantrag erhalten Sie rechtzeitig von Ihrem Jobcenter zugesandt. Sie können den Weiterbewilligungsantrag auch von der Seite der Arbeitsagentur herunterladen. Hinweise zum Ausfüllen erhalten sie in den Ausfüllhinweisen, die in mehreren Sprachen erhältlich sind.
Damit wir Ihren Antrag bearbeiten können, müssen Sie bei Ihrer Vorsprache in der Leistungssachbearbeitung Nachweise über Ihre bisheriges Einkommen, Vermögen und die Kosten für Ihr Wohnverhältnis vorlegen. Und zwar von Ihnen und allen Familienmitgliedern, die einen Antrag stellen. Liegt alles vollständig vor, entscheiden wir binnen zwei Wochen über Ihren Leistungsantrag.
An dieser Liste können Sie sich orientieren:
Persönliche Dokumente
- Ausweisdokument (Personalausweis, Pass, Geburtsurkunde) mit gegebenenfalls aktuellem Aufenthaltstitel
- Krankenversicherungsnachweis (Chip Karte, Mitgliedsbescheinigung, Beitragsnachweis einer privaten Krankenkasse)
- Rentenversicherungsnummer für Personen, die über 15 Jahre alt sind
- Behindertenausweis
- Schulbescheinigung der Kinder
Kosten der Unterkunft für Mietwohnungen
- Mietvertrag und gegebenenfalls Mieterhöhungsschreiben
- Heizkostennachweis
Kosten der Unterkunft für Eigentum
- Kaufvertrag
- Grundbuchauszug
- Finanzierungsnachweis (Tilgung und Schuldzins)
- Grundsteuer
- Nebenkosten
- Wohngeldnachweis usw.
Einkommen
- Verdienstbescheinigungen der vergangenen drei Monate
- eventuelle Kündigung
- Arbeitslosengeld I-Bescheid
- Nachweise über Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss
- Kindergeld
- Krankengeld
- Elterngeld usw.
- Betreuungsgeld
Vermögen
- Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
- Nachweise zum Kraftfahrzeug (Kaufvertrag, Zulassung, KFZ-Versicherung)
- Sparbücher
- Versicherungspolicen mit aktuellem Stand
- Bausparverträge
- Aktien, Fonds usw.
- Nachweise über Immobilienbesitz
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