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Geld
Unsere Aufgabe ist es, Ansprüche bedürftiger Bürger:innen auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) bzw. Bürgergeld zu prüfen, sie dazu zu beraten und Leistungen zu gewähren. Neben einem Regelbedarf für den allgemeinen Lebensunterhalt können auch Mehr- und Einmalbedarfe in besonderen Lebenslagen gezahlt werden. Regelmäßig erhalten Bürger:inenn Wohnkosten (Miete, Betriebs- und Heizkosten), Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche sowie Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Um Ansprüche nach dem SGB II oder auch weitere Hilfsmöglichkeiten zu prüfen, stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden für eine vollumfängliche Beratung gerne zur Verfügung.
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Aktueller Hinweis
Bitte vereinbaren Sie für Vorsprachen im Jobcenter einen Termin.
Terminzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 08:00 bis 11:30 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag
von 08:00 bis 11:30 Uhr
Wir empfehlen Ihnen weiterhin eine Maske in unseren Häusern zu tragen.
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