Arbeitgeberservice

Finden Sie hier Ihren Ansprechpartner:

Eingliederungszuschuss (EGZ)

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen einen Eingliederungszuschuss (EGZ) gemäß §§ 88 ff. SGB III und § 131 SGB III beantragen, wenn deren Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände erschwert ist.

Gewerbliche Jobvermittlung

Sie haben kurzfristigen Bedarf an Arbeitskräften? Die gewerbliche Jobvermittlung des Jobcenters Frankfurt am Main vermittelt Ihnen unbürokratisch und unentgeltlich Hilfskräfte.

Probearbeit

Ergreifen Sie Ihre Möglichkeiten und machen Sie sich ein Bild von Ihren zukünftigen Mitarbeitenden.

Teilzeitbeschäftigung von Erziehenden

Geben Sie erziehenden Müttern und Vätern eine Chance und machen Sie die Potentiale und Qualifikationen von Erziehenden für Ihr Unternehmen nutzbar.
Die Auswahl an geeigneten Bewerber:innen vergrößert sich, sobald Sie Erziehende einbeziehen, erheblich.

Umwandlungsprämie

Sie möchten Ihre Minijobberin oder Ihren Minijobber gerne in Teilzeit oder Vollzeit beschäftigen?  Nutzen Sie unsere einmaligen Förderangebote zur Bindung von Mitarbeitenden und zur Deckung des Personalbedarfs.

Teilhabechancengesetz

Das Teilhabechancengesetz  umfasst zwei neue Förderungen im SGB II: "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e SGB II) und "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II). Für die Förderung nach dem Teilhabechancengesetz muss eine Mindestdauer der Langzeitarbeitslosigkeit von 24 Monaten im Sinne des § 18 SGB III vorliegen.

Aktueller Hinweis

Bitte vereinbaren Sie für Vorsprachen im Jobcenter einen Termin.
Terminzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 08:00 bis 11:30 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag
von 08:00 bis 11:30 Uhr
Wir empfehlen Ihnen weiterhin eine Maske in unseren Häusern zu tragen.

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