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Eingliederungszuschuss (EGZ)
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen einen Eingliederungszuschuss (EGZ) gemäß §§ 88 ff. SGB III und § 131 SGB III beantragen, wenn deren Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände erschwert ist.
Gewerbliche Jobvermittlung
Sie haben kurzfristigen Bedarf an Arbeitskräften? Die gewerbliche Jobvermittlung des Jobcenters Frankfurt am Main vermittelt Ihnen unbürokratisch und unentgeltlich Hilfskräfte.
Probearbeit
Ergreifen Sie Ihre Möglichkeiten und machen Sie sich ein Bild von Ihren zukünftigen Mitarbeitenden.
Teilzeitbeschäftigung von Erziehenden
Geben Sie erziehenden Müttern und Vätern eine Chance und machen Sie die Potentiale und Qualifikationen von Erziehenden für Ihr Unternehmen nutzbar.
Die Auswahl an geeigneten Bewerber:innen vergrößert sich, sobald Sie Erziehende einbeziehen, erheblich.
Teilhabechancengesetz
Das Teilhabechancengesetz umfasst zwei neue Förderungen im SGB II: "Eingliederung von Langzeitarbeitslosen" (§ 16e SGB II) und "Teilhabe am Arbeitsmarkt" (§ 16i SGB II). Für die Förderung nach dem Teilhabechancengesetz muss eine Mindestdauer der Langzeitarbeitslosigkeit von 24 Monaten im Sinne des § 18 SGB III vorliegen.