Interne Arbeitsanweisungen des Jobcenters Frankfurt
Serviceleistungen der Bundesagentur für Arbeit für das Jobcenter Frankfurt
Das Jobcenter Frankfurt ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Stadt Frankfurt am Main gem. § 44 b Zweites Buch Sozialgesetzbuch.
Mit Beschluss der Trägerversammlung kann das Jobcenter Frankfurt am Main nach § 44 c Absatz 4 SGB II einzelne Aufgaben durch die Träger wahrnehmen lassen. Am 19.12.2023 wurde die Erledigung einiger Dienstleistungen auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen. Welche Dienstleistungen dies betrifft, ist aus der Anlage ersichtlich.
Anfragen nach dem IFG-Bund
Als gemeinsame Einrichtung unterliegt Jobcenter Frankfurt am Main dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.
Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gem. § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes werden nachfolgende Informationen zur Verfügung gestellt.
Der Aktenplan SGB II der Bundesagentur für Arbeit und der gemeinsamen Einrichtungen (gE) SGB II der Bundesagentur für Arbeit ist hier abrufbar.
Das Organigramm des Jobcenters Frankfurt am Main finden Sie hier.
Fachliche Weisungen
Das Jobcenter Frankfurt am Main wendet die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit an.
Sie finden diese Weisungen jeweils unter folgendem Link:
Weisungen der Bundesagentur für Arbeit
Für alle weiteren Anfragen nach dem IFG-Bund wenden Sie sich bitte an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten Markus Möller unter:
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Datenschutz(at)jobcenter-ge.de