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Interne Arbeitsanweisungen des Jobcenters Frankfurt
Anfragen nach dem IFG-Bund
Als gemeinsame Einrichtung unterliegt Jobcenter Frankfurt am Main dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes.
Zur Erfüllung der Veröffentlichungspflichten gem. § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes werden nachfolgende Informationen zur Verfügung gestellt.
Der Aktenplan SGB II der Bundesagentur für Arbeit und der gemeinsamen Einrichtungen (gE) SGB II der Bundesagentur für Arbeit ist hier abrufbar.
Das Organigramm des Jobcenters Frankfurt am Main finden Sie hier.
Fachliche Weisungen
Das Jobcenter Frankfurt am Main wendet die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit an.
Sie finden diese Weisungen jeweils unter folgendem Link:
Weisungen der Bundesagentur für Arbeit
Für alle weiteren Anfragen nach dem IFG-Bund wenden Sie sich bitte an unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten Markus Möller unter:
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.DatenschutznoSpam@jobcenter-ge.de
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Aktueller Hinweis
Bitte vereinbaren Sie für Vorsprachen im Jobcenter einen Termin.
Terminzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 08:00 bis 11:30 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Freitag
von 08:00 bis 11:30 Uhr
Wir empfehlen Ihnen weiterhin eine Maske in unseren Häusern zu tragen.
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