Umzug

Umzüge nach und innerhalb von Frankfurt
Wenn Sie umziehen möchten, muss das Jobcenter erst die Angemessenheit der Wohnung prüfen. Erst wenn Sie die Zusicherung des Jobcenters haben, dürfen Sie den Mietvertrag unterschreiben und umziehen.
Achtung: Wenn das Jobcenter nicht zustimmt und Sie trotzdem eine Wohnung anmieten, kann es sein, dass die Kosten für Umzug und Wohnung nicht übernommen werden.
Wer länger als ein Jahr in Frankfurt am Main wohnt und hier gemeldet ist, kann eine öffentlich geförderte Wohnung beantragen. Zuständig dafür ist das Amt für Wohnungswesen.
Wenn Sie eine Wohnung gefunden haben, fragen Sie den Vermieter nach allen Kosten für die Anmietung (z.B. Kaltmiete, Heizung, Nebenkosten, Kaution). Unterschreiben Sie keinen Mietvertrag! Das Jobcenter muss erst zustimmen, dass es die Kosten für Ihre neue Wohnung bezahlt.
Wo erhalte ich die Zustimmung zum Umzug?
Sie wohnen in Frankfurt, beziehen Bürgergeld und haben ein Mietangebot für eine Frankfurter Wohnung? Dann wenden Sie sich bitte an Ihr jetzt zuständiges Jobcenter.
Sie wohnen in Frankfurt, beziehen kein Bürgergeld und haben ein Mietangebot für eine Frankfurter Wohnung? Dann wenden Sie sich bitte an das zuständige Jobcenter, in dessen Bereich die neue Wohnung liegt. Das zuständige Jobcenter können Sie auf der Startseite suchen.
Sie wohnen außerhalb von Frankfurt und haben ein Mietangebot für eine Frankfurter Wohnung? Dann wenden Sie sich bitte an das zuständige Jobcenter, in dessen Bereich die Wohnung liegt. Das zuständige Jobcenter können Sie auf der Startseite suchen.
Achtung: Kosten, die im Rahmen des Umzugs entstehen, sind im bisher zuständigen Jobcenter (Ihr jetziger Wohnort) zu beantragen.
Das Jobcenter informiert Sie, ob und ab wann Sie den Mietvertrag unterschreiben können.
Wichtig: Personen unter 25 Jahren sollen bei den Eltern wohnen. Nur in besonderen Fällen gibt es Ausnahmen. In manchen Fällen wird das Jugendamt der Stadt Frankfurt in die Entscheidung einbezogen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das zuständige Jobcenter. Sie finden auf dieser Seite den "Übersicht angemessener Bruttokaltmieten" und das Formular „Mietangebot“.
