Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten des Jobcenters Frankfurt-Süd, des Jobcenters Frankfurt-Ost und des Jugendjobcenters bis zum 28.08.2026. Nähere Informationen finden Sie unter Kontakt.

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Grundsicherung beantragen

Das Bürgergeld heißt künftig Grundsicherungsgeld.

Leistungen zur Deckung des alltäglichen Bedarfs

Die Regelbedarfe sind Pauschalen und dienen der Sicherung des Lebensunterhalts. Sie umfassen Bedarfe für Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie (Strom), Körperpflege, Hausrat und Bedürfnisse des täglichen Lebens, wie eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben.

Leistungen für Mehrbedarfe

Für besondere Lebenssituationen besteht ein Anspruch auf einen Mehrbedarf, der zuzüglich zum Regelbedarf gewährt wird. Im Regelfall müssen Leistungen für Mehrbedarfe nicht gesondert beantragt werden. Die Ansprüche werden bei Vorlage der entsprechenden Nachweise von Amts wegen geprüft.

Folgende Mehrbedarfe können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewährt werden:

  • Mehrbedarf für werdende Mütter
  • Mehrbedarf für Alleinerziehende
  • Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung
  • Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung
  • Mehrbedarf für unabweisbare, besondere Bedarfe in Härtefällen
  • Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung

Einmalige Leistungen

Das SGB II sieht in folgenden Fällen eine einmalige Sonderleistung vor:

  • Erstausstattung für Bekleidung einschließlich Schwangerschaft und Geburt und Babyerstausstattung
  • Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
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Schnell, einfach & direkt. Anträge und weitere Anliegen online erledigen:

  • Grundsicherung online beantragen
  • Weiterbewilligung online beantragen
  • Veränderung online mitteilen
  • Postfachservice nutzen

Zum jobcenter.digital

So registrieren Sie sich bei jobcenter.digital:
Anleitung Registrierung (PDF)

Checkliste Erstantrag (PDF)

Vertretung für Ihr Online-Konto bevollmächtigen

Wenn Sie Ihr Anliegen beim Jobcenter nicht selbst anbringen können, haben Sie die Möglichkeit, eine Vertreterin oder einen Vertreter zu bestimmen. Diese Person kann sich unter bestimmten Voraussetzungen auch online um Ihre Angelegenheiten kümmern.

Hier finden Sie Informationen zu Einrichtung, Nutzung und Beendigung der Online-Vertretung durch Bevollmächtigte:

Online-Vertretung durch Bevollmächtigte (PDF)

Damit die bevollmächtigte Person online für Sie handeln kann, muss dem Jobcenter Frankfurt am Main eine Vollmacht mit Erlaubnis zur digitalen Kommunikation im Online-Portal der BA eingereicht werden. Die Vollmacht können Sie hier herunterladen:

Muster Vollmacht Einzelvertretung (PDF)

Alles auf einen Blick:

Termine, Bescheide, Anträge und Postfach.

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