Eingliederungszuschuss (EGZ)
Informationen für Arbeitgeberinnen & Arbeitgeber

Grundsatz
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen einen Eingliederungszuschuss (EGZ), gemäß §§ 88 ff. SGB III und § 131 SGB III beantragen, wenn deren Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände erschwert ist. Die Förderdauer und die Förderhöhe richtet sich nach dem Umfang einer Minderleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Sie liegen im Ermessen des Jobcenters Frankfurt am Main und werden nach Einzelfallprüfung individuell festgelegt. Einen Eingliederungszuschuss erhalten Sie nur, wenn Sie mit der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden abschließen. Bei einem mit EGZ geförderten Arbeitsplatz ist eine Nachbeschäftigung analog zur Förderdauer einzuhalten.
Förderausschluss
Eine Förderung wird ausgeschlossen, wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten und/oder wenn Sie Eingliederungszuschuss (EGZ) bei jemanden beabsichtigen, der innerhalb der letzten vier Jahre bereits mehr als drei Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.
Arbeitsentgelt
Für die Zuschüsse sind berücksichtigungsfähig:
- Die vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelte, soweit sie tarifliche oder ortsübliche Arbeitsentgelte sind,
sowie
- der pauschalierte Anteil (20%) des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Besondere Förderung
Darüber hinaus gibt es besondere attraktive Fördermöglichkeiten, z.B. für Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderungen. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne.
Rückzahlung
Eingliederungszuschüsse sind teilweise zurückzuzahlen, wenn das Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Förderzeitraums oder der Nachbeschäftigungszeit beendet wird. In besonderen Fällen kann auf die Rückzahlung verzichtet werden.
Beispiel
EGZ-Förderung 30 % für 3 Monate
Ein Betrieb möchte einen langzeitarbeitslosen 50-jährigen in Vollzeit (40 Wochenstunden) einstellen, der Minderleistungen am konkreten Arbeitsplatz aufweist und beim Jobcenter Frankfurt am Main leistungsberechtigt ist. In diesem vorliegenden Fall wird nach eingehender Prüfung einer EGZ-Förderung durch das Jobcenter Frankfurt am Main in Höhe von 30 Prozent zugestimmt.
Rechenbeispiel
| Bruttoarbeitsentgelt | 2.100,00 € |
| Anteil (20%) des AG am Gesamtsozialversicherungsbeitrag | 420,00 € |
| Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt | 2.520,00 € |
| Davon 30% EGZ Förderung | 756,00 € |
| EGZ-Förderung pro Monat | 756,00 € |
| EGZ-Förderung gesamt | 2.268,00 € |
Gewährung von Eingliederungszuschüssen
Für Anfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de
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Alle unsere AGS Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen Ihnen gleichermaßen telefonisch zur Verfügung und verbinden Sie direkt mit dem regional für Sie zuständigen AGS.
Anträge können unter Angabe der Beschäftigungsdaten formlos an unsere Adresse gestellt werden:
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de
Für die Abwicklung von Anträgen ist das Team Eingliederungsleistungen zuständig:
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.EGLA(at)jobcenter-ge.de