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Eingliederungszuschuss (EGZ)

Informationen für Arbeitgeberinnen & Arbeitgeber

Grundsatz

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber können Sie bei der Einstellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen einen Eingliederungszuschuss (EGZ), gemäß §§ 88 ff. SGB III und § 131 SGB III beantragen, wenn deren Vermittlung wegen in der Person liegender Umstände erschwert ist. Die Förderdauer und die Förderhöhe richtet sich nach dem Umfang einer Minderleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Sie liegen im Ermessen des Jobcenters Frankfurt am Main und werden nach Einzelfallprüfung individuell festgelegt. Einen Eingliederungszuschuss erhalten Sie nur, wenn Sie mit der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mindestens 15 Stunden abschließen. Bei einem mit EGZ geförderten Arbeitsplatz ist eine Nachbeschäftigung analog zur Förderdauer einzuhalten.

Förderausschluss

Eine Förderung wird ausgeschlossen, wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten und/oder wenn Sie Eingliederungszuschuss (EGZ) bei jemanden beabsichtigen, der innerhalb der letzten vier Jahre bereits mehr als drei Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.

Arbeitsentgelt

Für die Zuschüsse sind berücksichtigungsfähig:

  • Die vom Arbeitgeber regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelte, soweit sie tarifliche oder ortsübliche Arbeitsentgelte sind, 

sowie

  • der pauschalierte Anteil (20%) des Arbeitgebers am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Besondere Förderung

Darüber hinaus gibt es besondere attraktive Fördermöglichkeiten, z.B. für Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderungen. Über Einzelheiten informieren wir Sie gerne.

Rückzahlung

Eingliederungszuschüsse sind teilweise zurückzuzahlen, wenn das Beschäftigungsverhältnis innerhalb des Förderzeitraums oder der Nachbeschäftigungszeit beendet wird. In besonderen Fällen kann auf die Rückzahlung verzichtet werden.

Beispiel

EGZ-Förderung 30 % für 3 Monate
Ein Betrieb möchte einen langzeitarbeitslosen 50-jährigen in Vollzeit (40 Wochenstunden) einstellen, der Minderleistungen am konkreten Arbeitsplatz aufweist und beim Jobcenter Frankfurt am Main leistungsberechtigt ist. In diesem vorliegenden Fall wird nach eingehender Prüfung einer EGZ-Förderung durch das Jobcenter Frankfurt am Main in Höhe von 30 Prozent zugestimmt.

Rechenbeispiel

Bruttoarbeitsentgelt 2.100,00 €
Anteil (20%) des AG am Gesamtsozialversicherungsbeitrag 420,00 €
Berücksichtigungsfähiges Arbeitsentgelt 2.520,00 €
Davon 30% EGZ Förderung 756,00 €
EGZ-Förderung pro Monat 756,00 €
EGZ-Förderung gesamt 2.268,00 €

Gewährung von Eingliederungszuschüssen

Für Anfragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an:
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

Sie wissen nicht, welcher regionale AGS für Sie zuständig ist?
Alle unsere AGS Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner stehen Ihnen gleichermaßen telefonisch zur Verfügung und verbinden Sie direkt mit dem regional für Sie zuständigen AGS.

Anträge können unter Angabe der Beschäftigungsdaten formlos an unsere Adresse gestellt werden:
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

Für die Abwicklung von Anträgen ist das Team Eingliederungsleistungen zuständig:
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.EGLA(at)jobcenter-ge.de

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Arbeitgeberservice

Finden Sie hier Ihren Ansprechpartner:

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AGS Mitte

PLZ-Gebiet:

Für alle Personen im Stadtgebiet ohne festen Wohnsitz, im betreuten Wohnen, in vollstationären Einrichtungen und für Geflüchtete Menschen.

Frau Tschida
+49 (69) 450923 232
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Job-Turbo(at)jobcenter-ge.de

Herr Schleicher
+49 (69) 30835 420
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Job-Turbo(at)jobcenter-ge.de

AGS Jugendjobcenter

PLZ-Gebiet:

Für alle Personen unter 25 Jahren und für Geflüchtete bis 27 Jahren.

Frau Tchavtchanidze
+49 (69) 59769 390
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

Herr Jung
+49 (69) 59769 234
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

AGS Nord

PLZ-Gebiet: 60320, 60322, 60433, 60435, 60437, 60438, 60439

Frau Schmidt
+49 (69) 59768 265
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

Frau Sergan
+49 (69) 59768 417
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

AGS Ost

PLZ-Gebiet: 60311, 60313, 60314, 60316, 60318, 60385, 60386, 60388, 60389

Herr Dr. Kray
+49 (69) 567006 432
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

Frau Ullrich
+49 (69) 567006 411
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

AGS Süd

PLZ-Gebiet: 60528, 60529, 60549, 60594, 60596, 60598, 60599

Frau Fritz
+49 (69) 59769 453
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

Herr Boughardain
+49 (69) 59769 494
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

AGS West

PLZ-Gebiet: 60323, 60325, 60326, 60327, 60329, 60431, 60486, 60487, 60488, 60489

Herr Hauschild
+49 (69) 2171 4133
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

Frau Woltert
+49 (69) 2171 3119
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

AGS Höchst

PLZ-Gebiet: 65929, 65931, 65934, 65936

Frau Rossow
+49 (69) 30835 271
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

Frau Kreis
+49 (69) 30835 435
Jobcenter-Frankfurt-am-Main.Arbeitgeberleistungen(at)jobcenter-ge.de

Alles auf einen Blick:

Termine, Bescheide, Anträge und Postfach.

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