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Zum Kontakt
Hier finden Sie Informationen über unsere Widerspruchsstelle, das Kundenreaktionsmanagement und die Ombudsstelle. Erfahren Sie, wie wir sicherstellen, dass Ihre Anliegen und Beschwerden ernst genommen und effektiv bearbeitet werden, um Ihre Zufriedenheit zu gewährleisten. Unsere engagierten Teams stehen Ihnen zur Seite, um eine faire und transparente Lösung zu finden.
Wenn Sie mit einem Bescheid (= Verwaltungsakt) des Jobcenters Frankfurt am Main nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von einem Monat nach Eingang der Entscheidung Widerspruch einlegen. Darauf werden Sie am Ende eines jeden Bescheides im Rahmen der Rechtsbehelfsbelehrung hingewiesen.
Die Widerspruchseinlegung kann schriftlich, zur Niederschrift bei der Widerspruchsstelle (Adresse s.u.) oder in elektronisch Form (z.B. per Widerspruch Online (WISPO) – eServices https://www.arbeitsagentur.de/eservices; Achtung: grundsätzlich aber nicht per einfacher E-Mail) erfolgen. Die anwaltliche Vertretung ist hierfür grundsätzlich möglich, allerdings nicht zwingend erforderlich. Nach der Widerspruchseinlegung erhalten Sie von der Widerspruchsstelle eine Eingangsbestätigung, der Sie Ihr Widerspruchszeichen (W-41920-xxxxx/xx) entnehmen können. Dieses ist maßgeblich für etwaig folgende Kommunikation mit der Widerspruchsstelle.
Im Rahmen des Widerspruchsverfahrens prüfen Ausgangsabteilung und Widerspruchsstelle die Rechtmäßigkeit des Bescheides. Hierfür werden ggf. ergänzende Informationen oder Nachweise von Ihnen angefordert, deren Vorlage sach- und zweckdienlich sind.
Das Widerspruchsverfahren kann auf unterschiedliche Weise beendet werden. Im Wesentlichen sind dies:
Neben der Bearbeitung von Widerspruchsverfahren ist die Widerspruchsstelle auch für die Bearbeitung von gerichtlichen Verfahren (bspw. Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes/ Eilverfahren, Klageverfahren, Beschwerden, Berufungen und Revisionen) in SGB II-Angelegenheiten zuständig.
Sie können sich gerne an unser Kundenreaktionsmanagement wenden, wenn Sie
Unser Kundenreaktionsmanagement ist eine eigenständige und neutrale Abteilung.
Wenn Sie Probleme nicht mit den Mitarbeitenden des Jobcenters klären konnten, besuchen Sie bitte die Ombudsstelle. Sie erhalten hier gezielt Hilfe, um eine Lösung zu finden. Die Ombudsstelle arbeitet ehrenamtlich und unabhängig vom Jobcenter.
Was Sie mit der Ombudsstelle besprechen, ist absolut vertraulich und wird nicht an das Jobcenter kommuniziert. Die Mitarbeitenden der Ombudsstelle sprechen nur mit Ihren Ansprechpartner:innen im Jobcenter, wenn Sie damit einverstanden sind.
Sie haben eine Meinungsverschiedenheit bei der Erstellung oder der Fortschreibung eines Kooperationsplans?
Dann kann auf Ihren Wunsch ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden. Das Jobcenter Frankfurt hat zu diesem Zweck eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die mit erfahrenen ehemaligen Führungskräften des Jobcenters besetzt ist.
Mit hoher fachlicher Kompetenz wird hier gemeinsam ein Lösungsvorschlag entwickelt.
Jobcenter Frankfurt am Main
Widerspruchsstelle
Baseler Straße 35 – 37
60329 Frankfurt am Main
(Die Vorsprache bspw. zur Niederschrift eines Widerspruches kann grundsätzlich während der Öffnungszeiten erfolgen).
Zum Formular
Fax: (069) 450923-599
Jobcenter Frankfurt am Main
Kundenreaktionsmanagement
Darmstädter Landstraße 125
60598 Frankfurt am Main
Zum Formular
Fax: (069) 59769-120
Termine, Bescheide, Anträge und Postfach.
Seit dem 1. Januar 2025 hat das Jobcenter Frankfurt sein Telefon-Servicecenter eingestellt. Kund:innen werden gebeten, Ihre Anliegen direkt über die bekannten Telefonnummern Ihrer Ansprechpersonen in der Leistungssachbearbeitung oder in der Arbeitsvermittlung zu klären. Diese Nummern sind in den jeweiligen Schreiben des Jobcenters Frankfurt enthalten.
Das Jobcenter Frankfurt verwendet keine E-Mails mehr zur Bearbeitung von Anliegen.
Digitale Anfragen können nur über www.jobcenter.digital eingereicht werden.